Wer sein Zuhause in ein intelligentes Smart Home verwandeln möchte, kann in Deutschland von verschiedenen staatlichen Förderprogrammen profitieren. Die finanzielle Unterstützung zielt in erster Linie auf die Steigerung der Energieeffizienz, den Abbau von Barrieren und die Verbesserung des Einbruchschutzes ab. Die wichtigsten Anlaufstellen für Förderungen sind die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Die zentrale Säule der Förderung bildet die „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG), die sich auf verschiedene Programme von KfW und BAFA aufteilt.

BAFA: Zuschüsse für Einzelmaßnahmen (BEG EM)
Das BAFA fördert im Rahmen des Programms „BEG Einzelmaßnahmen“ den Einbau von intelligenten Systemen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung. Dazu gehören beispielsweise:
- Smarte Heizungssteuerung: Intelligente Thermostate, die die Raumtemperatur automatisch regeln und an den tatsächlichen Bedarf anpassen.
- Systeme zur Mess-, Steuer- und Regelungstechnik: Diese optimieren den Betrieb der Anlagentechnik, binden Wetterdaten ein und können auch gewerkeübergreifend (Heizung, Lüftung, Strom) agieren.
- Intelligente Fenster- und Türsensoren: In Verbindung mit der Heizungssteuerung sorgen sie dafür, dass beim Lüften die Heizung automatisch heruntergeregelt wird.
Der Fördersatz für solche Effizienz-Einzelmaßnahmen beträgt in der Regel 15 % der förderfähigen Kosten. Ein zusätzlicher Bonus von 5 % ist möglich, wenn die Maßnahme Teil eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) ist. Die maximal förderfähigen Kosten liegen bei 30.000 Euro pro Wohneinheit, mit iSFP bei 60.000 Euro.
Weitere Informationen und Antragstellung:
BAFA – Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen: https://www.bafa.de
Weitere KfW-Förderungen für spezifische Anwendungsbereiche
Abseits der reinen Energieeffizienz gibt es weitere KfW-Programme, die Smart-Home-Technologien unterstützen:
Altersgerecht Umbauen – Kredit (159) und Zuschuss (455-B)
Dieses Programm fördert Maßnahmen, die Barrieren im Wohnraum reduzieren und den Wohnkomfort erhöhen. Dazu zählen viele Smart-Home-Anwendungen wie:
- Automatische Tür- und Fenstersysteme
- Intelligente Beleuchtungs- und Rollladensteuerung
- Smarte Notruf- und Assistenzsysteme
Hier können entweder ein zinsgünstiger Kredit oder ein direkter Investitionszuschuss beantragt werden.
Weitere Informationen:
KfW – Altersgerecht Umbauen: https://www.kfw.de/
Einbruchschutz – Zuschuss (455-E)
Die KfW fördert auch den Einbau von Smart-Home-Komponenten, die dem Einbruchschutz dienen. Dazu gehören unter anderem vernetzte Alarmanlagen, intelligente Türkommunikation und Kamerasysteme.
Weitere Informationen:
KfW – Einbruchschutz: https://www.kfw.de/
KfW: Kredite für umfassende Sanierungen und Neubau (BEG WG)
Wer eine umfassende Sanierung zum Effizienzhaus oder einen energieeffizienten Neubau plant, kann bei der KfW zinsgünstige Kredite mit Tilgungszuschüssen beantragen. Im Rahmen dieser größeren Vorhaben können die Kosten für Smart-Home-Komponenten mitgefördert werden. Das Programm „Wohngebäude – Kredit (261)“ ist hier die richtige Wahl.
Weitere Informationen:
KfW – Wohngebäude – Kredit (261): https://www.kfw.de
Steuerliche Alternative
Alternativ zu den direkten Förderungen können energetische Sanierungsmaßnahmen, einschließlich smarter Technologien zur Verbrauchsoptimierung, auch steuerlich geltend gemacht werden. Über drei Jahre verteilt können 20 % der Aufwendungen (maximal 40.000 Euro) von der Steuerschuld abgezogen werden. Wichtig ist hierbei, dass für dieselbe Maßnahme nicht gleichzeitig eine KfW- oder BAFA-Förderung in Anspruch genommen werden darf.
Wichtiger Hinweis: Die Förderlandschaft kann sich ändern. Es wird dringend empfohlen, sich vor Beginn einer Maßnahme direkt bei der KfW und dem BAFA über die aktuellen Konditionen, technischen Mindestanforderungen und das Antragsverfahren zu informieren. In vielen Fällen ist die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten für die Antragstellung erforderlich.
